Widerrufsbelehrung und Stornobedingungen für Dienstleistungen im Bereich Fotografie

Für die von Ihnen gebuchte Dienstleistung als Fotograf oder Filmemacher, die an einem spezifischen,

verbindlich vereinbarten Termin erbracht werden soll, entfällt das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 312g

Absatz 2 Nr. 9 BGB. Diese Dienstleistung ist an das vereinbarte Datum und die individuellen Anforderungen

gebunden und kann daher nur zu diesem Zeitpunkt erbracht werden.

Vertragsstornierung und Ausfallgebühren

Sollten Sie die gebuchte Dienstleistung stornieren müssen, gelten die folgenden Stornobedingungen und

Ausfallgebühren:

Stornierung bis 6 Monate vor dem vereinbarten Termin: 25 % des vereinbarten Honorars werden als

Ausfallgebühr fällig.

Stornierung zwischen 6 und 3 Monaten vor dem vereinbarten Termin: 50 % des vereinbarten Honorars

werden als Ausfallgebühr fällig.

Stornierung zwischen 3 Monaten und 1 Monat vor dem vereinbarten Termin: 75 % des vereinbarten

Honorars werden als Ausfallgebühr fällig.

Stornierung weniger als 1 Monat vor dem vereinbarten Termin: 100 % des vereinbarten Honorars

werden als Ausfallgebühr fällig.

Hinweis zu den Ausfallgebühren

Die Ausfallgebühren fallen an, da der Termin speziell für Sie reserviert und die Dienstleistung individuell für

Ihre Anforderungen geplant wurde. Damit sichern wir den wirtschaftlichen Ausgleich für die Aufwände und

die Organisation, die mit der Terminbindung und der Planung der fotografischen

Dienstleistung verbunden sind.